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Der Bologna-Prozess in Österreich

Aus österreichischer Sicht soll der Bologna-Prozess wesentlich dazu beitragen, die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors voranzutreiben. Neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Sichtbarkeit der österreichischen Bildungseinrichtungen innerhalb Europas soll auch die Positionierung im amerikanischen und asiatischen Raum verbessert werden.

Der Bologna-Prozess basiert auf der freiwilligen Zustimmung der Nationalstaaten durch die Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 durch die zuständigen MinisterInnen von 29 europäischen Staaten, darunter auch Österreich (Unterzeichner: Dr. Caspar Einem). Österreich hat die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Bologna-Vereinbarung rasch geschaffen: Mit der Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002, dem Fachhochschul-Studiengesetz 2002 und dem Hochschulgesetz 2005 wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudien, die Anwendung des ECTS, des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), die Einrichtung von gemeinsamen Studienprogrammen verschiedener Universitäten (Joint Programmes) und international vergleichbaren Doktorats/PhD-Programmen geschaffen. Mit der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 fällt die Zuständigkeit für die Gestaltung der Curricula in die Autonomie der einzelnen Universitäten. Die größte Herausforderung ist wohl darin zu sehen, die Kluft zwischen den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und den realen Gegebenheiten zu verringern.

Im Zuge der Umsetzung wurde am Bologna-Prozess aber auch Kritik geäußert. So erwies es sich als sehr schwierig und zum Teil kaum als möglich, in einem dreijährigen Bakkalaureats-Studium sowohl die notwendigen Grundlagen eines Studiums und seiner Fächer zu lehren als auch den Studierenden jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie für eine konkrete Berufstätigkeit benötigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in diesen drei Jahren Platz für Wahlfächer und Auslandsaufenthalte bleiben und der Anspruch der Universität auf Wissenschaftlichkeit und forschungsgeleitete Lehre gewahrt werden soll. Auch zeigte sich, dass man die internationale Mobilität nicht allein durch die Angabe von Studienleistungen in "Credit-Points" fördern kann.

Besonderes Kennzeichen in Österreich war, dass die Universitäten unter dem Schlagwort "Kostenneutralität" aufgefordert waren, die Bestimmungen umzusetzen, ohne dass zusätzliche Budgetmittel für die Umstellung bereitstanden.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung begleitet die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses mit einem eigenen Monitoring-Projekt ("monitoring report").

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