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Die europäische Ebene des Bologna-Prozesses

Die Bologna-Erklärung ist eine freiwillige Erklärung aller unterzeichneten Staaten zur Reform ihrer Bildungssysteme. Die Mitgliedschaft im Bologna-Prozess steht allen Staaten offen, die Vertragsparteien des Europäischen Kulturabkommens des Europarats sind.  Die Reform wird von der Europäischen Union gefördert, den nationalen Regierungen oder Universitäten jedoch nicht aufgezwungen. In Artikel 149 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag) heißt es: "Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert." Die Mitgliedstaaten sind weiterhin für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems verantwortlich. Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat unter anderem folgende Ziele:

  • Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, insbesondere durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten;
  • Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die
  • Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen.

Der Bologna-Prozess lebt von der inhaltlichen Ausgestaltung durch den Dialog der beteiligten Staaten und der eingebundenen Organisationen. Die Verantwortung für die Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Verfolgung der gemeinsamen Ziele liegt somit klar im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bologna-Mitgliedsstaaten. Es existiert auch kein Mechanismus, eine fehlende, inkomplette oder vereinbarungswidrige Umsetzung zu sanktionieren. Zentral bei der Bewertung des Fortschritts sind die gemeinsamen Fortschrittsberichte. Neben den "offiziellen" Berichten und Bestandsaufnahmen, die zu den MinisterInnen-Konferenzen vorgelegt werden, erstellen auch andere am Prozess beteiligte Organisationen regelmäßig Fortschrittsberichte und Studien (z.B. EUA, ESU).

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