
Struktur des Bologna-Prozesses
Die Entwicklungsschwerpunkte für einen gemeinsamen Europäischen Hochschulraum werden von den teilnehmenden Staaten im Rahmen von regelmäßig stattfindenden MinisterInnenkonferenzen ausgearbeitet. Zwischen den Konferenzen koordiniert die Bologna-Follow-up-Group die nationalen und internationalen Aktivitäten. Sie setzt sich aus VertreterInnen der nationalen Regierungen sowie seit 2001 der Europäischen Kommission zusammen. Seit dem 1. Juni 2010 führen jenes Land, das aktuell die Ratspräsidentschaft der EU inne hat, sowie ein Nicht-EU-Land gemeinsam den Vorsitz. Weitere acht Organisationen (EUA, EURASHE, ESU, der Europarat, UNESCO-CEPES, ENQA, BUSINESSEUROPE, Education International) nehmen als beratende Mitglieder am Prozess teil. Vor den Ministerkonferenzen findet jeweils die Konferenz der Europäischen Vereinigung der Universitäten statt, auf der die Positionen der Hochschulen formuliert werden.




