
Bologna-Prozess und Europäischer Hochschulraum
Der Bologna-Prozess ist ein europäisches Projekt, welches in den späten 1990er Jahren entwickelt wurde. Neben der Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sollte vor allem die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas und des europäischen Hochschulsystems gesteigert werden. Im Juni 1999 fand die Unterzeichnung der Bologna-Erklärung während einer Konferenz von BildungsministerInnen aus 29 europäischen Staaten in Bologna statt. Die Bologna-Erklärung setzte sich zum Ziel bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu verwirklichen.
Kernpunkte der Bologna-Erklärung waren die Schaffung eines gestuften Studiensystems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, die Einführung des Diploma Supplements, die Verwendung von ECTS oder eines ECTS ähnlichen Kreditpunktesystems, die Förderung von Mobilität, Flexibilität und Qualitätssicherung, wie die Betonung einer europäischen Dimension in der Hochschulbildung.
Der Bologna-Prozess mit derzeit 47 teilnehmenden Staaten ist ein fortlaufender Prozess. Die organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen werden im Rahmen von Nachfolgekonferenzen koordiniert. Die dort beschlossenen Kommuniqués skizzieren jeweils die Entwicklungsschwerpunkte der kommenden Jahre. Bei der letzten Konferenz 2009 in Leuven wurden die organisatorischen Strukturen und inhaltlichen Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des EHR nach 2010 festgelegt ("Bologna 2020").
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